Tätigkeitsgebiete


Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
bedeutet die Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten, wie z.B. Erbbaurechten.

Wir beraten Sie gerne bei:
  • Kauf oder Verkauf von Immobilien
  • Erb-Regelungen
  • Trennungs-Auseinandersetzungen / Scheidungen
  • Auflösung von Gemeinschaften
  • Ermittlung von Leibrenten usw.
In Form von
  • Gutachten
  • Beratungsgesprächen
  • sachverständigen Stellungnahmen

Biographie


Dr. Tobias Wiebelt, LL.M.

  • Dipl.-Kfm.
  • Dipl.-Wirtsch.-Ing.
  • Dipl.-Wirtschaftsjurist
  • freier und öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien- und Grundstücksbewertung
  • Mitglied im Gutachterausschuss Westpfalz

Kontaktdaten

Dr. Tobias Wiebelt
Richard Wagner Str. 64
67655 Kaiserslautern

tobias@dr-wiebelt.com
Dr. Tobias M.C. Wiebelt

Berufliche Laufbahn

Grüner Fisher Investments

Direktor Strategie & Unternehmensentwicklung

Deutschland

CMS Hasche Sigle

Business Development Manager

Deutschland

Commerzbank International Luxembourg

Business Development Manager

Luxembourg

Dresdner Bank Luxembourg

Vorstandsassistent

Luxembourg

KPMG Luxembourg

Wirtschaftsprüfungsassistent

Luxembourg

Diverses

Mitglied im Lions Club „Lutra“

Seit 2012

Sachverständigenbüro Dr. Wiebelt

Seit 2015

Mitglied im Gutachterausschuss Westpfalz

Seit 2016

Dozent und Lehrbeauftragter der Hochschule Kaiserslautern

Seit 2017


Honorar und Kosten


Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten orientiert sich nach der BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.

Die vollständige Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden, nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen in Kurzform sowie einige Beispiele.

Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot zu Ihrem Objekt.
> Honorar-Richtlinie kann hier heruntergeladen werden

Zeithonorar
Beratungsleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, der Stundensatz beträgt 250,00 € einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Erforderliche Unterlagen


Ein qualifiziertes Gutachten erfordert eine gründliche Ermittlung aller wertrelevanten Angaben und Umstände. Das braucht seine Zeit. Sie können als Auftraggeber aber wesentlich dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer zu reduzieren, indem Sie uns die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Die wesentlichen Unterlagen sind:

I. Kurzgutachten (ohne Rechte aus Abtl.II GBA):
  • Vollständiger, aktueller Grundbuchauszug (beim Amtsgericht - ev. auch telefonisch - erhältlich, Angabe der Gemarkung und der Flurnummer erforderlich)
  • Baupläne (Baureferat, Gemeinde)
  • Baubeschreibung
  • Angaben über das Baujahr
  • Wohnflächenberechnung
  • falls vermietet, Einnahmen-/Ausgabenaufstellung, Mietverträge
  • Berechnung der Kubatur (nicht bei Eigentumswohnungen)
  • Erbbaurechtsvertrag (nur bei Erbbaurecht)
  • bei Eigentumswohnungen: Wohngeldabrechnung, Grundrissplan, Protokoll der letzten 5 Eigentümerversammlungen, vollständige Teilungserklärung
II. Zusätzlich bei einem Vollgutachten:
  • Angaben zum Bauplanungsrecht
  • Vertragsgrundlagen zu Rechten aus  Abteilung II des Grundbuches  ( Wohn- / Wege-/ Nießbrauchrechte, etc.)
  • Angaben zum Beitragsrecht (Erschließungsbeiträge / Abgabenrecht)
  • Angaben zu Baulasten
  • Angaben zum Denkmalschutz
  • Angaben zu Altlasten und Umweltrisiken
III. Zusätzlich bei einem Mietwertgutachten:
  • Aktuelle Miete
  • Zeitpunkt der letzten Mietanpassungen
  • Mietverträge (bei Sammelgutachten einen typischen Vertrag bzw. Verträge mit Besonderheiten)
  • Vertragsrelevanter Schriftverkehr
  • Betriebskostenabrechnung der letzten 3 Jahre

Die für den konkreten Fall erforderlichen Unterlagen werden jeweils mit dem Auftraggeber vorab besprochen und geklärt.

Kontakt

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